Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer*in von Veranstaltungen/Angeboten und 

EASI Grow, Reichhelmstr. 4 30519 Hannover, vertreten durch Katrin Ziehm

(im Folgenden: EASI Grow) als Veranstalter.

Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von EASI Grow und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten oder der Homepage www.easi-grow.de zu entnehmen.

1. Anmeldung zu Seminaren und Gebühr 

Jeder kann sich ohne besondere Voraussetzungen für die Seminare anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Veranstalter. Einige Veranstalter (Kooperationspartner) haben eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, die zusätzlich Anwendung finden.

Die Anmeldung für ein- und mehrtägige Seminare kann über die Webseite oder schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer*in die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter nimmt das Angebot durch Zusendung einer Anmeldebestätigung in Textform (E-Mail) an. Der Veranstalter wird den Kunden fristgerecht über eine Ablehnung, etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl, in Textform (E-Mail) informieren.

Jegliche Zahlung ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung, Rechnung oder Aufforderung zu leisten. Die vollständige Seminargebühr muss zehn Tage vor Beginn des Seminars eingegangen sein, ansonsten kann der Platz an eine/n Teilnehmer*in der Warteliste vergeben werden. Die Seminargebühr muss bei Seminarbeginn vollständig bezahlt sein. Die Vertretung des angemeldeten Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich, wenn ein entsprechender Ersatzteilnehmer*in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet. Der/ Vertreter*in ist dem Anbieter gegenüber unverzüglich und schriftlich zu benennen. In diesem Fall wird für Umbuchung der Unterlagen und die Abwicklung eine Bearbeitungsgebühr von € 35,- berechnet. 

EASI Grow und/oder der/die Seminarleiter*in behalten sich das Recht vor, jede/n Teilnehmer*in ohne Angabe von besonderen Gründen vom Seminar auszuschließen.

2. Anmeldung zu einem Coaching und Gebühr

Jeder kann sich ohne besondere Voraussetzungen zu einem Coaching über die Webseite, schriftlich oder telefonisch anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Veranstalter. Die Termine und Orte werden individuell vereinbart. Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung und wird in einem Vertrag festgelegt.

3. Widerrufsrecht: Rücktritt von der Vereinbarung der Seminar Anmeldung

Der Veranstalter verzichtet auf die Erhebung einer Stornierungsentschädigung, falls der/die Teilnehmer*in innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung der Anmeldung zurücktritt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist ihr schriftlicher Eingang beim Veranstalter, siehe Punkt „Widerrufsrecht“. In diesem Fall werden bereits bezahlte Seminargebühren vollumfänglich erstattet. Nach Ablauf dieser Frist behält der Veranstalter eine Entschädigung von 100 Prozent der gesamten Seminargebühr zurück.

4. Widerrufsrecht: Terminverschiebungen im Coaching oder Rücktritt von der Vereinbarung der Coaching Anmeldung

Dieser Coachingvertrag gilt unbefristet. Beide Parteien haben das Recht, ihn ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 5 Werktagen zu kündigen. Bereits vereinbarte Termine, die innerhalb der nächsten 2 Werktage nach Ausspruch der Kündigung liegen, müssen vom/von Teilnehmer*in mit 30 % des Honorars vergütet werden. Veranstalter und Teilnehmer*in haben das Recht, vereinbarte Termine bis 2 Tage im Voraus kostenfrei abzusagen / zu verschieben. Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens der Teilnehmer abgesagt werden, werden mit 30 % des Honorars in Rechnung gestellt. Bei Absage am Tag des Coachings werden grundsätzlich 100 % des Honorars fällig (Ausnahme sind besonders schwerwiegende Gründe).

5.  Absage von Seminaren, Änderungsvorbehalt

Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, die benannten Referenten / Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie Krankheit oder Unfall durch andere bezüglich des Seminarthemas qualifizierte Referenten zu ersetzen. Eine zumutbare Verlegung des Seminarorts, unwesentliche Verschiebungen im Ablaufplan oder eine einmalige Verschiebung des Starttermins um maximal 8 Wochen aus dringenden betrieblichen
Erfordernissen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.

Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Diese erfolgt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei einer Absage aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) wird dem Teilnehmer ein Alternativtermin für die gebuchte Veranstaltung angeboten.

Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Seminars zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

6. Haftung

Bei Veranstaltungen (Seminaren): Die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt in Eigenverantwortung der Seminarteilnehmer*innen. Die Teilnehmer*innen halten sich an den Veranstaltungsstätten auf eigene Gefahr auf. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsvereinbarungen und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Veranstalter als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter*innen und ihre Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. 

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, seiner Dozenten und Trainer*innen sind – unabhängig aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände in den Seminarräumen. Der Veranstalter haftet nicht für die Seminarteilnehmer*innen. Bei einer eventuellen Behandlung, Selbstübung oder Übungen im Rahmen der Fortbildung durch andere Teilnehmer*innen oder Kursleiter*innen, handeln die Teilnehmer*innen ausschließlich auf eigene Gefahr.

Im Coaching: Der Veranstalter (Coach) haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung beläuft sich maximal auf das für den gesamten Coachingprozess vereinbarte Honorar.


7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

9. Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.